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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Network-Consulting Fleischer & EDV- Dienstleistungen
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER in Kenntnis
entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Angebot und Abschluss
A: Sämtliche Angebote der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden dar, bei NETWORK – CONSULTING FLEISCHER Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der
Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist
berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahmeerklärung erfolgt
durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.
B: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Lieferfristen
Unverschuldete Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik bei Kreditoren, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb
oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten berechtigen die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die NETWORK – CONSULTING
FLEISCHER den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich
zurückerstatten.
4. Versand und Lieferung
A: Der Versand erfolgt nach Ermessen der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung.
Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss
einer Sachversicherung erfolgt auf nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden von NETWORK
– CONSULTING FLEISCHER verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die
Anzeige der Versandbereitschaft seitens der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER dem Versand gleich.
B: Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über, wenn dieser
Unternehmer ist.
5. Preise und Zahlungen
A: Die von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines
Skontoabzuges, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet (Rechnungsvermerk).
B: Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem NETWORK – CONSULTING FLEISCHER über den
Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
C: Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht NETWORK – CONSULTING
FLEISCHER ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur
noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die
Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden
vorzunehmen.
6. Mietbedingungen
A. Die Miete wird berechnet – ab dem Tag der vom Auftraggeber geforderten
Versandbereitschaft – für die Dauer der Abwesenheit der Geräte vom Mietlager.
B. Die Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt 7 Tage rein netto ohne Abzug zu
zahlen.
C, Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch
äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust
oder Diebstahl berechnet NETWORK – CONSULTING FLEISCHER dem Mieter den vollen
Verkaufspreis, sofern keine Allgefahren-Versicherung abgeschlossen wurde. Der
Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 Bürgerliches Gesetzbuch) können Ihre Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER
EDV-Dienstleistungen
Vogteistrasse 47
51647 Gummersbach
A: Widerrufsfolgen für Verbraucher
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie
sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
8. Eigentumsvorbehalt
A: handelt der Kunde als Verbraucher, behält sich die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER das verfügbare
Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises für das jeweilige Produkt vor.
B: Im kaufmännischen Verkehr gilt darüber hinaus, dass gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher
Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung verfügbares Eigentum der NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER bleibt.
C: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Werden unter Vorbehaltseigentum der NETWORK – CONSULTING
FLEISCHER stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet,
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER hiervon binnen 48 Stunden per Fax oder per Email zu verständigen.
D: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER übergeht: Der Kunde tritt NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bereits jetzt alle
Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen
Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER , die Forderungen selbst einzuziehen. NETWORK – CONSULTING FLEISCHER
kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER
stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
E: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für NETWORK – CONSULTING
FLEISCHER als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von NETWORK
– CONSULTING FLEISCHER gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
Werden die Waren der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache
vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch
Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.
F: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an die NETWORK – CONSULTING
FLEISCHER abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der
Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an die NETWORK –
CONSULTING FLEISCHER bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrunde liegenden Warenlieferung der
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER abzuliefern.
G: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 10 % übersteigt.
9. Gewährleistung
A: Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei
Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die
Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für
Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung,
Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein
Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg
in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.
B: Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder
Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach
Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen
Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer
Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des
Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bei
Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat
die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§
479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist verpflichtet, ihr Wahlrecht
spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten
oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises
(Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
C: Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten
Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER hiermit in Verzug ist,
selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
D: Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nachweist,
dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.
10. Haftung
A: Für Schäden haftet die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER auf den Schaden beschränkt, der für sie bei
Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
B: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung der
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist,
Gummersbach. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
12. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. NETWORK – CONSULTING FLEISCHER und ihren Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
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