Network-Consulting Fleischer

Telefon-Nummer:
02261-921458
Rückruf-Service

  Startseite » Katalog » Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihr Konto  |  Warenkorb  |  Kasse   
Kategorien
Hardware
Software
Datentraeger
Multimedia/WebCam
DigiCam/Camcorder
SD Card/USB Stick
MOBILE/PDA/NAVI
Papier
Aktenvernichter
Schneidgeräte
Drehstuhl
Schnäpchenmarkt
Sonder-/Restposten
Verbrauchsmaterial
Hersteller
Wir vermieten
Beamer mieten Raum Köln Gummersbach
BenQ SP820 DLP Projektor
+ Stativleinwand

49,99EUR/Tag*
Notebook mieten Raum Köln Gummersbach
NCF 17" Notebook
inkl. Powerpoint

49,99EUR/Tag*
Empfehlungen
1&1 DSL Surf & Phone
BitDefender Total Security
Kaspersky Anti-Virus
Conrad Electronic
Ihre 0700-Rufnummer
Homepage bei 1&1
Internet ohne DSL
Vodafone Handys
Informationen
Liefer- und
 Versandkosten

Privatsphäre
 und Datenschutz

Unsere AGB's
Kontakt
Wir über uns
Lageplan Google Maps
shopinfo.xml
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Network-Consulting Fleischer & EDV- Dienstleistungen

1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Angebot und Abschluss
A: Sämtliche Angebote der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei NETWORK – CONSULTING FLEISCHER Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.
B: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Lieferfristen
Unverschuldete Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik bei Kreditoren, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten berechtigen die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

4. Versand und Lieferung
A: Der Versand erfolgt nach Ermessen der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt auf nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER dem Versand gleich.
B: Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist.

5. Preise und Zahlungen
A: Die von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet (Rechnungsvermerk).
B: Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem NETWORK – CONSULTING FLEISCHER über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
C: Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist NETWORK – CONSULTING FLEISCHER berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

6. Mietbedingungen
A. Die Miete wird berechnet – ab dem Tag der vom Auftraggeber geforderten Versandbereitschaft – für die Dauer der Abwesenheit der Geräte vom Mietlager.
B. Die Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt 7 Tage rein netto ohne Abzug zu zahlen.
C, Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet NETWORK – CONSULTING FLEISCHER dem Mieter den vollen Verkaufspreis, sofern keine Allgefahren-Versicherung abgeschlossen wurde. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 Bürgerliches Gesetzbuch) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
NETWORK – CONSULTING FLEISCHER
EDV-Dienstleistungen
Vogteistrasse 47
51647 Gummersbach

A: Widerrufsfolgen für Verbraucher
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

8. Eigentumsvorbehalt
A: handelt der Kunde als Verbraucher, behält sich die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER das verfügbare Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises für das jeweilige Produkt vor.
B: Im kaufmännischen Verkehr gilt darüber hinaus, dass gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung verfügbares Eigentum der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bleibt.
C: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Werden unter Vorbehaltseigentum der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, NETWORK – CONSULTING FLEISCHER hiervon binnen 48 Stunden per Fax oder per Email zu verständigen.
D: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf NETWORK – CONSULTING FLEISCHER übergeht: Der Kunde tritt NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER , die Forderungen selbst einzuziehen. NETWORK – CONSULTING FLEISCHER kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen NETWORK – CONSULTING FLEISCHER und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
E: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für NETWORK – CONSULTING FLEISCHER als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von NETWORK – CONSULTING FLEISCHER gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt NETWORK – CONSULTING FLEISCHER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.
F: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrunde liegenden Warenlieferung der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER abzuliefern.
G: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

9. Gewährleistung
A: Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.
B: Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
C: Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
D: Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nachweist, dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.

10. Haftung
A: Für Schäden haftet die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
B: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung der NETWORK – CONSULTING FLEISCHER wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Gummersbach. Die NETWORK – CONSULTING FLEISCHER ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. NETWORK – CONSULTING FLEISCHER und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Weiter
Warenkorb Zeige mehr
0 Produkte
Schnellsuche



Verwenden Sie Stichworte, um ein Produkt zu finden.
erweiterte Suche
Neu & Cool
youtube download
Neue Produkte Zeige mehr
Fujitsu Esprimo P700 Core i3-2100 3,1GHz 2GB 500GB W7Pro
Fujitsu Esprimo P700 Core i3-2100 3,1GHz 2GB 500GB W7Pro
659,00EUR*
Bestseller
01.HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Comfort schwarz (Sattelsitz)
02.HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Elmo Soft Leder schwarz (Sattelsitz)
03.DIN A4 neutral Kopierer/ Drucker Papier 80g weiß 5x500 Blatt
04.mondi Color Copy 90 g, DIN A4 weiß, 5x500 Blatt (Ktn.)
05.HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Comfort dunkelblau (Sattelsitz)
06.mondi Color Copy Papier 90 g DIN A4 500 Blatt superkalandriert
07.DIN A3 neutral Kopierer/ Drucker Papier 80g weiß 5x500 Blatt
08.HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Extreme dunkelblau (Sattelsitz)
09.HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Fame grau (Sattelsitz)
10.Acer Deckenhalterung für alle Acer Projektoren
Angebote Zeige mehr
G DATA InternetSecurity 2012 DE 1PC 1 Jahr
G DATA InternetSecurity 2012 DE 1PC 1 Jahr
33,90EUR
25,00EUR*
Bewertungen Zeige mehr
HAG Capisco 8106 Bürodrehstuhl Comfort schwarz (Sattelsitz)
Superschnelle Lieferung, allerbester Service, dieser Shop is ..
5 von 5 Sternen!
[* Alle Preise inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten, Abbildungen können abweichen]


Copyright © 2012 Network-Consulting Fleischer
Powered by osCommerce